Das Eichgesetz bestimmt genaue Vorschriften für Verpackungen, Gefäße und Waagen. Bestimmungen für Verbrauchszähler (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler) werden in Eichordnungen und dazu gehörenden Richtlinien für das Durchführen dieser Eichungen geregelt. Die Eichung von diesen Verbrauchsmessgeräten wird ausschließlich von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.
Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die Aufsicht über das Messwesen. Die Durchführung oder Überwachung von Eichungen liegt in der Zuständigkeit der Eichämter der Bundesländer.
Verstöße gegen das Eichgesetz werden als Ordnungswidrigkeiten (§ 19 EichG) mit Bußgeldern geahndet.
Änderungen des Eichgesetzes zur Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) sind am 8. Februar 2007 in Kraft getreten. Die Eichordnung (EO) regelt ergänzend zum Eichgesetz die Eichung von Messgeräten. Die aktuelle EO wurde am 12. August 1988 erlassen. Mit Verordnung vom 8. Februar 2007 wurde sie an die Anforderungen der Europäische Messgeräterichtlinie angepasst.
