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Schlicht & Stark in weißem Porzellan

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 Eichungen von Porzellan

Das Kennzeichnen von Füllinhalten bei Porzellanbechern, Tassen und anderen Hohlgefäßen.

 

Rechtslehre

 

Das "Eichen" stellt die Markierung einer Verpackung, eines Gefäßes oder einer Waage dar. In Deutschland ist das Eichen in einem Bundesgesetz geregelt und wird unter der Nummer 7141-6 FNA im Verwaltungsrecht angewendet.

Das Eichgesetz bestimmt genaue Vorschriften für Verpackungen, Gefäße und Waagen. Bestimmungen für Verbrauchszähler (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler) werden in Eichordnungen und dazu gehörenden Richtlinien für das Durchführen dieser Eichungen geregelt. Die Eichung von diesen Verbrauchsmessgeräten wird ausschließlich von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.

Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die Aufsicht über das Messwesen. Die Durchführung oder Überwachung von Eichungen liegt in der Zuständigkeit der Eichämter der Bundesländer.

Verstöße gegen das Eichgesetz werden als Ordnungswidrigkeiten (§ 19 EichG) mit Bußgeldern geahndet.

Änderungen des Eichgesetzes zur Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) sind am 8. Februar 2007 in Kraft getreten. Die Eichordnung (EO) regelt ergänzend zum Eichgesetz die Eichung von Messgeräten. Die aktuelle EO wurde am 12. August 1988 erlassen. Mit Verordnung vom 8. Februar 2007 wurde sie an die Anforderungen der Europäische Messgeräterichtlinie angepasst.

 


 

Aus der Praxis

 

Das Eichgesetz ist eines der klassischen Restbestände aus der alten Reichsgesetzgebung. Die zuständigen Ämter und Behörden setzen streng und unnachgiebig das für Laien undurchsichtige Eichgesetz in seiner Neufassung (!!!) vom 11.07.1969 um. Verstöße gegen das Eichgesetz werden meist unnachgiebig verfolgt und können für alle Beteiligten empfindliche Strafen mit sich ziehen. Es ist zwar damit zu rechnen, dass das Eichgesetz in der Zukunft europaweit vereinheitlicht wird, derzeit (Stand 11-2007) gelten aber zwischen den Ländern - auch im deutschsprachigen Raum - extreme Unterschiede in den jeweiligen Eichordnungen. Sind z.B. in Österreich Schankmaße (Eichangaben) wie 1/4 /-/ (einviertel Liter) oder 1/8 /-/ (einachtel) üblich und zulässig, zahlt man für ein derart herausgegebenes Getränkeglas in Deutschland schon ein Verwarnungsgeld und muss die falsch gekennzeichneten Gefäße aus dem Verkehr ziehen.

 

In Deutschland Eichen darf nur, wer eine "deutsche Eiche" besitzt; gemeint damit ist nicht der Laubbaum im Vorgarten, sondern derjenige, der sich nach der Bundeseichverordnung qualifiziert hat, Massen- und Inhaltsangaben entsprechend anzubringen und diese in gesetzesgetreuer Form selbst zu überprüfen. Da die Eichen meist auf Firmen (juristische Personen) festgeschrieben sind, sucht sich das Eichamt im Falle eines Verstoßes dann die verantwortlichen Personen, die ganz im Sinne der alten Reichsgesetzordnung im Falle der Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogen werden.

 

Aber auch jeder Anwender von geeichten Gefäßen muss sich von der Richtigkeit der Eichangaben auf den eingesetzten Gefäßen selbst überzeugen! Im Klartext: Jeder Gastwirt muss über ein geeignetes Prüfinstrument im Sinne der Eichordnung verfügen und die Richtigkeit der Eichangaben auf seinen Gläsern und Bechern selbst überprüfen. Fehlt ein solches Prüfinstrument, ist eine Geldbuße sehr wahrscheinlich. 

 

Porzellan ist ein (meist) handgearbeitetes Produkt und wird bei über 1.200 °C im Ofen gebrannt. Differenzen in der Höhe, Stärke und Wandung lassen den Inhalt eines Gefäßes schnell in erhebliche Tolleranzwerte steigen. Bei maschinell gefertigtem Glas ist dies meist anders! Geeichtes Porzellan ist deshalb zu Lehren (Link hier). Auf besonderen Kundenwunsch führen wir diesen Service gerne durch, wobei mit erheblichen Aufpreisen zur üblichen Preisstellung zu rechnen ist.

 

Es mag Firmen geben, die mit der Porzellaneichung polnische, rumänische oder gar chinesische Fabriken betrauen. Trotz einer langjährigen Importerfahrung sehen wir von einer derartigen Beschaffung der Ware ab, da nach unserer Einschätzung das Endprodukt der strengen, deutschen Gesetzgebung nicht entspricht. Wir lassen unsere Ware ausschließlich bei in Deutschland zugelassenen Unternehmen eichen!