Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! "... Ein Teller ist ein Teller und eine Tasse eben eine Tasse..." so denken heute noch viele Anbieter und Verbraucher. Das ist aber weit gefehlt! Seit 1973 verstärken sich die Anforderungen und Vorgaben für Porzellan und keramische Erzeugnisse stetig. Erstmalig wurde im Dezember 1973 eine einheitliche DIN-Norm für Porzellan aufgelegt. Seit der Eingruppierung von Porzellan als Lebensmittel-Bedarfsgegenstand haben sich eine Reihe von bereits bestehender Gesetze und Verordnungen auch auf Porzellan und keramische Erzeugnisse für Tisch, Tafel und Küche übertragen. Seit Dezember 2004 beschäftigen sich viele EU Verordnungen mit der Vereinheitlichung von landesspezifischen Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers. Seit Mai 2005 greifen diese Verordnungen europaweit und schreiben zukünftig den Vertreibern von Geschirr & Keramik aller europäischen Länder eine Vielzahl von einheitlichen Vorschriften, Normen und Anforderungen vor, damit diese Warengattungen zukünftig wirklich unbedenklich in den freien Verkehr der Europäischen Union gebracht werden dürfen. Für die Überprüfung zur Einhaltung dieser Vorschriften sind zukünftig in Deutschland die Behörden der Lebensmittelüberwachung zuständig. Diese haben alleine im Jahr 2004 bundesweit rund 125.000 Betriebe (Bericht & Link hier) aufgedeckt, die den Anforderungen von lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben. Das Strafmaß der Vergehen bewegte sich zwischen bußgeldpflichtigen Mängelberichten bis zu Freiheitsstrafen von 24 Monaten. Wer also glaubt, auf die neuen Regeln nicht achten zu müssen, geht ein erhebliches, persönliches Risiko ein! Unter Strafe stehen u.a.: - Der Verkauf von Porzellan ohne Konformitätserklärung und Rückverfolgbarkeit - Der Einkauf von ...s.o. - Die Verwendung von ...s.o. In allen Fällen haftet nicht der Betrieb, sondern der Bevollmächtigte persönlich!
Wir haben Ihnen hier nur einen Auszug der wichtigsten Gesetzesnormen zusammengetragen, die ab dem 01.01.2007 für Porzellan und keramische Erzeugnisse anzuwenden sind: |