5. Novelle zur Verpackungsverordnung Mit der aktuellen Änderung der Verpackungsverordnung (VerpackV 5. Novelle) gilt, seit dem 1. Januar 2009 für alle Erstinverkehrbringer, also auch für Hersteller die im Ausland produzieren lassen, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, die Pflicht zur Beteiligung an einem oder mehreren Dualen Systemen. Unterbleibt diese Beteiligung, drohen empfindliche Bußgelder. Zudem sieht die Verordnung ein Verbot des Inverkehrbringens von Waren mit nicht lizenzierten Verkaufsverpackungen vor. Daher haben wir eine Hersteller-Vereinbarung mit dem Unternehmen BellandVision GmbH zur Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflichten getroffen. Nicht betroffen hiervon sind die klassischen B2B-Geschäfte, bei denen unsere Geschäftspartner unsere Verpackungen weiterverwenden, als Altpapier verkaufen oder anderweitig verwerten. Sofern die Verpackungen also nicht dem üblichen Abfallkreislauf (Müllabfuhr) zugeführt werden, ändert sich nichts, wenn uns dies von Ihnen mit beiliegender Eigenauskunft bestätigt wird.
Da wir erst seit dem 01.01.2009 an diesem System beteiligt sind, waren die Kosten für die getrennte Entsorgung nicht Bestandteil unseres Artikelpreises. Daher gelten für alle unsere Partner, die uns nicht bestätigen können, dass unser Verpackungsmaterial nicht beim Endkunden anfällt, ein Preiszuschlag von einem Prozent des Warenwertes. Darüber hinaus ist seit dem 01.01.2009 die Kennzeichnung der Verpackung mit dem „Grünen Punkt“, bzw. einem entsprechenden Recyclingzeichen nicht mehr vorgeschrieben, daher verzichten wir auf eine entsprechende Kennzeichnung. Das international übliche Papierrecyclingzeichen behalten wir selbstverständlich bei. Unser Lizenzierung wird durch die Firma BellandVision GmbH erfüllt und unsere Lizenzierungsnummer lautet: 14149 Sofern Sie selbst entsorgen bitten wir Sie, uns nachfolgende Erklärung auszufertigen, vielen Dank. Link: Word Dokument: Kundenerklärung |