Am 22.09.2006 wurde Holst Porzellan als eigenständige Porzellanmarke offiziell beim deutschen Patent- und Markenamt zugelassen.

Die Holst Porzellan GmbH gilt seit 2004 durch die Neufassung der rechtlichen Definition des Europäischen Parlament zweifelsfrei als Hersteller der von ihr vertriebenen Porzellanwaren.
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