Markenrechte

 

Des Kunden Namen ist geschützt!

In der Regel enthält eine Vignette einen Markennamen, ein Markenlogo oder ein anderweitiges, urheberrechtlich geschütztes Merkmal oder stellt im zweifelsfall das geistige Eigentum des Auftraggebers dar. Beispielhaft (Bild oben) das geschützte Mercedes-Benz Logo.

Holst Porzellan nimmt diese Markenrechte sehr ernst und unterwirft sich jeglicher Anerkennung Dritter Markenrechte. Von Kunden geforderte Verschwiegenheitserklärungen werden anerkannt und unterschrieben.

Es ist uns jedoch nicht abzuverlangen, die Rechtmäßigkeit uns vorgetragener Markenrechte zu überprüfen oder mit dem Bestand dritter Marken- und Urheberrechte zu vergleichen.

Im Falle einer Mängelrüge oder Nichterfüllung, sei sie berechtigt oder unberechtigt, ist es uns gesetzlich untersagt, Waren mit bestehenden Markenrechten Dritter zu veräußern oder unsere Forderungen gegen den Auftraggeber ganz oder teilweise aus einem Weiterverkauf zu befriedigen. Das Gesetz fordert von uns, die betroffene Ware bis zum Erhalt eines gerichtlichen Titels auf eigene Kosten zu lagern.

Aus diesem Grund übernehmen wir Vignettenaufträge grundsätzlich nur mit einer Vorkassenvereinbarung!

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